Wir versenden mit Paketdienst oder Spedition ab Lager D-46419
Isselburg bzw. D-99334 Ichtershausen.
Für Online-Bestellungen gelten folgende gesonderte Versand- und Transportkosten:
Unsere Transportkosten betragen bei Online-Bestellungen pauschal 9,90 €*.
Verpackungskosten werden nicht berechnet.
Für Sonderfrachtartikel (erkennbar an diesem Symbol:
)
berechnen wir pro Artikel eine Sperrgutzulage in Höhe von 65,00 €*.
Besteht Ihre Bestellung ausschliesslich aus Artikel, die nicht als Sonderfracht
gekennzeichnet sind, berechnen wir pauschal 9,90 €*.
Bestellen Sie ausschliesslich Sonderfrachtartikel so entfällt dieser Pauschalbetrag.
Sind sowohl Sonderfrachtartikel als auch Artikel in der Bestellung enthalten, die
nicht als Sonderfracht gekennzeichnet sind, berechnen wir 9,90 €*
plus 65,00 €* pro Sonderfrachtartikel.
Bei Nachnahmesendungen fallen zusätzliche Kosten in Höhe von pauschal 7,44 €* an.
Unsere Versand- und Transportkosten sind nur für das deutsche Festland gültig.
Für deutsche Inseln erhöhen sich die Versand- und Transportkosten um 10%.
Für die Lieferung in andere Länder kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrer Bestellung.
Sonstige Vereinbarungen können bei Online-Bestellungen auf Grund einer automatisierten Bestellabwicklung nicht berücksichtigt werden.
* Versand- und Transportkosten inkl. MwSt.
Ist eine Lieferung an mehrere Lieferadressen erwünscht, fallen die Versand- und Transportkosten jeweils pro Adresse an.
Bei Selbstabholung bitten wir Sie, uns dieses telefonisch mitzuteilen.
Bitte prüfen Sie sofort die Ware nach Erhalt. Sollte wider Erwarten ein Schaden auftreten, rufen Sie Tel. +49 (0) 2874 / 910-0 an.
Die Schadenanzeige sowie die Beweislastführung bei Transportschäden sind in den
Ziffern 25 und 28 ADSp i. V. m. § 438 HGB geregelt.
Zur Wahrung von Schadenersatzansprüchen sind alle äußerlich erkennbaren Verluste und
Beschädigungen sofort bei Anlieferung zu reklamieren und auf den Frachtpapieren zu dokumentieren.
Da wir die Sendungen an Kunden “frei Haus gegen Berechnung” verschicken,
tritt der Gefahrenübergang beim Abladen der Ware in Kraft.
Die Sendung ist sofort bei Eingang auf äußere Beschädigung und Vollständigkeit zu prüfen.
Falls dort Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, müssen diese umgehend auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Fahrer gegengezeichnet werden.
So kann ein eventueller Schaden, der nach eingehender Prüfung später festgestellt wird
auch beim Spediteur geltend gemacht werden.
Grundsätzlich meldet der Frachtzahler den Schaden beim Spediteur an.
Bei “Frei Haus” ist dieser Schaden mit dem quittierten Frachtbrief bei VKF
Renzel zu melden, damit wir diesen Schaden beim Spediteur anmelden.
Die Regulierung Ihres Schadens wird dann von VKF Renzel GmbH vorgenommen.
Da wir die Sendungen an Kunden “frei Haus gegen Berechnung” verschicken,
tritt der Gefahrenübergang beim Abladen der Ware in Kraft.
Wenn eine Beschädigung der Ware festgestellt wird, muss die Ware mit dem Karton und der
Innenverpackung für die eventuelle Besichtung des Schadens durch den Paketdienst bereitgestellt werden.
Der Schaden muss bei VKF Renzel GmbH gemeldet werden und wird gegebenenfalls von dort beglichen.
Versandweg und Verpackung sind unserer Wahl überlassen, ohne dass dafür eine Haftung,
außer für den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, übernommen wird.
Verluste oder Beschädigungen auf dem Transport sind vom Empfänger beim Transporteur zu
reklamieren. Dieses gilt auch bei einem Schaden, bei dem eine Beschädigung der Verpackung
nicht sichtbar ist. Für die Reklamationsabwicklung wird die originale Verpackung benötigt.
(siehe auch Allgemeine Geschäftsbedingungen der VKF-Renzel GmbH)
Die Schadenanzeige sowie die Beweislastführung bei Transportschäden sind in den
Ziffern 25 und 28 ADSp i. V. m. § 438 HGB geregelt.
Zur Wahrung von Schadenersatzansprüchen sind alle äußerlich erkennbaren Verluste und
Beschädigungen sofort bei Anlieferung zu reklamieren und auf den Frachtpapieren zu
dokumentieren. Erfolgt keine Reklamation, wird vermutet, dass das Gut im vertraggemäßen
Zustand ausgeliefert worden.
Alle äußerlich nicht erkennbaren Schäden (“verdeckte” Schäden) sind innerhalb
von sieben Tagen nach Anlieferung schriftlich an den ausliefernden Spediteur zu melden.
Der Nachweis, dass der Schaden während der Beförderung mit einem Transportmittel
entstanden ist, obliegt dann demjenigen, der dies reklamiert.
Eine fristgerechte Reklamation ohne diesen Nachweis ist für die Geltendmachung von
Schadenersatzanforderungen nicht ausreichend.